ALLGEMEINE GeschäftsBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RAG – Gebäudeservice
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der RAG – Gebäudeservice, Gröpelinger Heerstrasse 303, 28239 Bremen (im Folgenden „Auftragnehmer“) und deren Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“) im Bereich der Gebäudereinigung und damit verbundenen Dienstleistungen im Innen- und Außenbereich. Die AGB gelten für alle bestehenden und zukünftigen Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
§1 Vertragsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt Reinigungs- und Serviceleistungen entsprechend der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
- Umfang, Ort, Zeit und Art der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag, Angebot oder Rahmenvertrag.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
§2 Vertragsverbindlichkeit
- Ein Auftrag oder Vertrag wird verbindlich, sobald er schriftlich erteilt und vom Auftragnehmer bestätigt wurde.
- Mündliche Aufträge oder Vereinbarungen begründen keine rechtliche Verpflichtung, es sei denn, sie werden nachträglich schriftlich bestätigt.
§3 Leistungsnachweise
- Sollten zur Bestätigung der Leistung Nachweise (z. B. Stundenzettel, Abnahmeschein oder vergleichbare Dokumente) vereinbart werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese rechtzeitig anzufordern und mindestens 2 Werktage vor Auftragsende zur Verfügung zu stellen.
- Erfolgt keine Anforderung solcher Nachweise oder befindet sich am Leistungsort keine autorisierte Person zur Unterschrift, gelten die vertraglich vereinbarten Leistungen als ordnungsgemäß erbracht.
§4 Preise und Zusatzleistungen
- Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Einsätzen, Zeiten und/oder Mitarbeitern. Bei Aufträgen, die nach Zeit oder Anwesenheit abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung pro angefangener Viertelstunde.
- Zusatzleistungen oder nicht vorab vereinbarte Tätigkeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer behält sich vor, hierfür separate Stundensätze anzuwenden.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftraggeber kein Endverbraucher ist.
- Soweit der Auftraggeber nach §13b Abs. 2 Nr. 8 UStG als Leistungsempfänger gilt, ist er Schuldner der Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren).
§5 Rechnungsstellung und Zahlung
- Rechnungen sind unmittelbar nach Leistungserbringung fällig und ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Beanstandungen an einer Rechnung müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Beanstandung innerhalb dieser Frist, gilt die Rechnung als sachlich richtig und anerkannt.
- Bei Aufträgen, die über einen Kalendermonat hinausgehen, kann der Auftragnehmer monatliche Abschlagsrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen stellen.
§6 Zahlungsverzug und Mahnkosten
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu berechnen.
- Jede Mahnung, die durch den Zahlungsverzug notwendig wird, kann mit pauschalen Mahnkosten von 5–10 € pro Mahnschreiben berechnet werden.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§7 Stornierungen
- Stornierungen bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn sind kostenfrei möglich.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn, kann der Auftragnehmer eine Entschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes, mindestens jedoch 150 €, verlangen.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn, ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zu 100 % des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§8 Kündigung nicht befristeter Verträge
- Diese Kündigungsregelung gilt ausschließlich für wiederkehrende, unbefristete Verträge ohne vereinbartes Enddatum.
- Befristete Verträge, Werkverträge oder einmalige Aufträge bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten folgende Fristen:
- - Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 15. des Monats zum Ende des laufenden Monats kündigen.
- - Der Auftragnehmer kann den Vertrag bis zum 15. des Monats zum Ende des Folgemonats kündigen.
- Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
- Bis zum Wirksamwerden der Kündigung sind die vertraglich vereinbarten Leistungen weiterhin ordnungsgemäß zu erbringen und zu vergüten.
§9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für Ausfälle, Verzögerungen oder mittelbare Folgeschäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, wertvolle oder empfindliche Gegenstände gegen Beschädigung oder Verlust zu sichern.
§10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zu den vereinbarten Reinigungsflächen sowie für die Bereitstellung notwendiger Schlüssel, Zugänge oder Sicherungssysteme.
- Bei vereinbarten Abnahme- oder Leistungsscheinen ist der Auftraggeber verpflichtet, für eine autorisierte Ansprechperson vor Ort zu sorgen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
§11 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO).
- Alle im Zuge der Auftragsabwicklung erlangten Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben.
§12 Abwerbeverbot und Vertragsstrafe
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages und für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung desselben keine Mitarbeiter des Auftragnehmers – weder direkt noch indirekt – abzuwerben, anzustellen oder in sonstiger Weise für eigene oder fremde Zwecke zu gewinnen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis mit dem Auftragnehmer beendet hat oder nicht.
- Bei Verstößen gegen das in Absatz 1 geregelte Abwerbeverbot ist der Auftraggeber verpflichtet, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € pro Verstoß an den Auftragnehmer zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
§13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bremen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.