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ALLGEMEINE GeschäftsBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RAG – Gebäudeservice
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der RAG – Gebäudeservice, Gröpelinger Heerstrasse 303, 28239 Bremen (im Folgenden „Auftragnehmer“) und deren Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“) im Bereich der Gebäudereinigung und damit verbundenen Dienstleistungen im Innen- und Außenbereich. Die AGB gelten für alle bestehenden und zukünftigen Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

§1 Vertragsgegenstand
  1. Der Auftragnehmer erbringt Reinigungs- und Serviceleistungen entsprechend der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
  2. Umfang, Ort, Zeit und Art der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag, Angebot oder Rahmenvertrag.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

§2 Vertragsverbindlichkeit
  1. Ein Auftrag oder Vertrag wird verbindlich, sobald er schriftlich erteilt und vom Auftragnehmer bestätigt wurde.
  2. Mündliche Aufträge oder Vereinbarungen begründen keine rechtliche Verpflichtung, es sei denn, sie werden nachträglich schriftlich bestätigt.
§3 Leistungsnachweise
  1. Sollten zur Bestätigung der Leistung Nachweise (z. B. Stundenzettel, Abnahmeschein oder vergleichbare Dokumente) vereinbart werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese rechtzeitig anzufordern und mindestens 2 Werktage vor Auftragsende zur Verfügung zu stellen.
  2. Erfolgt keine Anforderung solcher Nachweise oder befindet sich am Leistungsort keine autorisierte Person zur Unterschrift, gelten die vertraglich vereinbarten Leistungen als ordnungsgemäß erbracht.
§4 Preise und Zusatzleistungen
  1. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Einsätzen, Zeiten und/oder Mitarbeitern. Bei Aufträgen, die nach Zeit oder Anwesenheit abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung pro angefangener Viertelstunde. 
  2. Zusatzleistungen oder nicht vorab vereinbarte Tätigkeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer behält sich vor, hierfür separate Stundensätze anzuwenden.
  3. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftraggeber kein Endverbraucher ist.
  4. Soweit der Auftraggeber nach §13b Abs. 2 Nr. 8 UStG als Leistungsempfänger gilt, ist er Schuldner der Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren).
§5 Rechnungsstellung und Zahlung
  1. Rechnungen sind unmittelbar nach Leistungserbringung fällig und ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Beanstandungen an einer Rechnung müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Beanstandung innerhalb dieser Frist, gilt die Rechnung als sachlich richtig und anerkannt.
  3. Bei Aufträgen, die über einen Kalendermonat hinausgehen, kann der Auftragnehmer monatliche Abschlagsrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen stellen.
§6 Zahlungsverzug und Mahnkosten
  1. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu berechnen.
  2. Jede Mahnung, die durch den Zahlungsverzug notwendig wird, kann mit pauschalen Mahnkosten von 5–10 € pro Mahnschreiben berechnet werden.
  3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§7 Stornierungen
  1. Stornierungen bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn sind kostenfrei möglich.
  2. Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn, kann der Auftragnehmer eine Entschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes, mindestens jedoch 150 €, verlangen.
  3. Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn, ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zu 100 % des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen.
  4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§8 Kündigung nicht befristeter Verträge
  1. Diese Kündigungsregelung gilt ausschließlich für wiederkehrende, unbefristete Verträge ohne vereinbartes Enddatum.
  2. Befristete Verträge, Werkverträge oder einmalige Aufträge bleiben von dieser Regelung unberührt.
  3. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten folgende Fristen:
  4. - Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 15. des Monats zum Ende des laufenden Monats kündigen.
  5. - Der Auftragnehmer kann den Vertrag bis zum 15. des Monats zum Ende des Folgemonats kündigen.
  6. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
  7. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung sind die vertraglich vereinbarten Leistungen weiterhin ordnungsgemäß zu erbringen und zu vergüten.
§9 Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Für Ausfälle, Verzögerungen oder mittelbare Folgeschäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wertvolle oder empfindliche Gegenstände gegen Beschädigung oder Verlust zu sichern.
§10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zu den vereinbarten Reinigungsflächen sowie für die Bereitstellung notwendiger Schlüssel, Zugänge oder Sicherungssysteme.
  2. Bei vereinbarten Abnahme- oder Leistungsscheinen ist der Auftraggeber verpflichtet, für eine autorisierte Ansprechperson vor Ort zu sorgen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
§11 Datenschutz und Vertraulichkeit
  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO).
  2. Alle im Zuge der Auftragsabwicklung erlangten Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben.
§12 Abwerbeverbot und Vertragsstrafe
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages und für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung desselben keine Mitarbeiter des Auftragnehmers – weder direkt noch indirekt – abzuwerben, anzustellen oder in sonstiger Weise für eigene oder fremde Zwecke zu gewinnen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis mit dem Auftragnehmer beendet hat oder nicht.
  2. Bei Verstößen gegen das in Absatz 1 geregelte Abwerbeverbot ist der Auftraggeber verpflichtet, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € pro Verstoß an den Auftragnehmer zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
§13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bremen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.